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Verkehrswertgutachten § 194 BauGB

Als Verkehrswert bezeichnet man den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist laut § 194   Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielbar ist. Persönliche Verhältnisse spielen dabei keine Rolle. Das Verkehrswertgutachten hält also fest, wie hoch der aktuelle Marktwert einer Immobilie auf Grundlage aller wichtigen Gegebenheiten ist. Gesetzliche Regelungen zur Verkehrswertermittlung finden sich darüber hinaus in §8 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Für gerichtliche Zwecke oder juristische Auseinandersetzungen sind Verkehrswertgutachten unbedingt notwendig. Die Verwendung eines Gutachtens für juristische Zwecke stellt besondere Anforderungen an die Sachverständigen-Eigenschaft und das Gutachten selbst. Gern verhelfe ich Ihnen mit einem Verkehrswertgutachten zu Rechtssicherheit.

  • Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB
  • Bewertungen bei Vermögens-, Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen
  • Beratung zu Steuerbescheiden für die Feststellung des Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer und im Zusammenhang mit einer Kaufpreisaufteilung
  • Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
  • Bewertung von Rechten und Lasten in Abt. II des Grundbuchs (Geh- und Fahrtrecht, Wegerecht, Überbau, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch u.a.)
  • Flächenberechnungen - Aufmaße vor Ort, z.B. zur Überprüfung von Flächenangaben in Verträgen und Betriebskostenabrechnungen

Ich erstelle Ihnen gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB in den Landkreisen Schaumburg und Nienburg, der Region Hannover oder in Minden und Umgebung.

Preis: nach Absprache und Aufwand zum Festpreis
Dauer: 15 Werktage, Umfang: ca. 60 DIN-A4 Seiten

 
 
 
 
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